Spezielle Versandbedingungen
Inhaltsverzeichnis :
- Artikel 1 – Identifizierung und Definitionen
- Artikel 2 – Beschreibung und Zugänglichkeit des Dienstes
- Artikel 3 – Verpflichtungen des Benutzers und der Website
- Artikel 4 – Bedingungen für die Zulassung von Sendungen
- Artikel 5 – Verbotene Sendungen
- Artikel 6 – Absender- und Rücksendeadresse
- Artikel 7 – Gruppierungs-/Konsolidierungsvorgänge
- Artikel 8 – Anmeldung und Zollformalitäten
- Artikel 9 – Lieferung und Kundendienst
- Artikel 10 – Verantwortlichkeiten und Rechte
- Artikel 11 – Versicherung
- Artikel 12 – Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 13 – Änderung der besonderen Versandbedingungen
- Artikel 14 – Anwendbares Recht und Gerichtsstandsklausel
Die Nutzung der kommerziellen und logistischen Hilfsdienste der Website www.ceab-business.de setzt die Annahme dieser Besonderen Versandbedingungen (CSE) in ihrer jeweils aktuellen Fassung voraus. Aus diesem Grund muss der Benutzer vor der Validierung eines Angebots oder einer Bestellanfrage zunächst die genannten Bedingungen akzeptieren.
Artikel 1 - Identifikation und Definitionen
1.1 - Der angebotene Versandservice und die Website www.ceab-business.de werden von dem folgenden Unternehmen bereitgestellt:
CEAB UG (haftungsbeschränkt), Josef-Orlopp-Straße 60, 10365 Berlin
Amtsgericht Charlottenburg: HRB: 227108 B
St-Nr.: 37/253/52005 / USt-IdNr.: DE343378456 / EORI-Nr.: DE366180362626443
1.2 - Es folgen einige Definitionen zu den wichtigsten Themen, die in diesen Besonderen Versandbedingungen verwendet werden, nämlich:
- Nutzer : Jede natürliche oder juristische Person, die unsere Dienstleistungen im Bereich der kommerziellen und logistischen Unterstützung in Anspruch nimmt.
- Support-Anfrageformular : Dies sind die Seiten der Website, die der Nutzer ausfüllen muss, um seine Anfrage für einen Kostenvoranschlag (oder ein Angebot) zu formulieren und zur Bearbeitung weiterzuleiten.
- Angebot : Dies ist ein kommerzielles Angebot, das die Dienstleistung, die Bedingungen und den Preis beschreibt, die wir einem Nutzer als Antwort auf seine Anfrage nach einem Angebot oder einer Preisanfrage anbieten.
- Benutzerkonto : Es bezeichnet das Online-Konto eines Nutzers : das einen vereinfachten Zugang zum Dienst ermöglicht. Darüber hinaus ermöglicht der Bereich "Mein Konto" eine Speicherung der bei Angebotsanfragen eingegebenen Informationen. Die Verbindung zum Konto erfolgt durch die Eingabe der Anmeldedaten: E-Mail-Adresse und Passwort.
- Sendung : Die Gesamtheit der verpackten Waren, Kartons, Container, Paletten usw., die unseren Diensten am selben Ort für denselben Empfänger übergeben werden und Gegenstand eines einzigen Dokuments sind.
- Paket : Darunter ist ein Gegenstand oder eine aus mehreren Gegenständen bestehende materielle Einheit zu verstehen, unabhängig von Gewicht, Abmessungen und Volumen, die vom Absender vor der Übernahme verpackt wird und bei der Übergabe eine einheitliche Ladung darstellt, auch wenn der Inhalt im Begleitdokument detailliert beschrieben wird.
- Ware(n) : Darunter ist der Inhalt eines Pakets zu verstehen.
- Verlust : Teilverlust (ein oder mehrere Pakete pro Sendung) oder Gesamtverlust (Inhalt eines Pakets) bedeutet, dass die Ware nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Ablauf der vorgesehenen Frist abgeliefert wird.
Artikel 2 - Beschreibung und Zugänglichkeit des Dienstes
2.1 - Die Website www.ceab-business.de bietet interessierten Nutzern kommerzielle und logistische Unterstützungsdienste an. Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss der Nutzer nicht nur die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern auch die besonderen Bedingungen für den Versand einhalten. Schließlich muss er ein Formular zur Beantragung von Unterstützung ausfüllen, das der Art der Dienstleistung entspricht, die er benötigt.
2.2 - Die Website ist grundsätzlich 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche zugänglich. Der Nutzer erklärt, dass er sich voll und ganz der Tatsache bewusst ist, dass der Dienst und die Website gelegentlich Gegenstand von technischen Wartungs-, Instandhaltungs- und Aktualisierungsmaßnahmen sein können, was zu ihrer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit führt.
Artikel 3 – Verpflichtungen des Benutzers und der Website
3.1 - Zunächst verpflichten sich die Nutzer, bei echten und ernsthaften Serviceanfragen kommerzielle und logistische Unterstützungsdienste anzufordern.
Anschließend verpflichten sie sich, in ihren Supportanfragen genaue Angaben zu machen. Jede missbräuchliche Nutzung der Dienste der Website www.ceab-business.de kann rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Als missbräuchlich gegenüber einer dritten Person gelten beispielsweise Hilfeanfragen, die fantasievoll sind, falsche Informationen enthalten, gegen die guten Sitten verstoßen, sich auf verbotene oder illegale Produkte/Dienstleistungen beziehen, die öffentliche Ordnung verletzen oder die Identität an sich reißen.
Schließlich kann jede Supportanfrage gelöscht werden, die unbestätigt, unvollständig oder zu ungefähr ist oder falsche oder inkonsistente Informationen enthält.
3.2 - Für den Fall, dass die in der Hilfeanfrage bereitgestellten Informationen als unvollständig, zu ungefähr, falsch oder inkonsistent erachtet werden, kann www.ceab-business.de nicht nur die Anfrage des Benutzers, sondern auch sein Konto löschen, ohne dass die Website dafür verantwortlich gemacht werden kann.
Die Speicherung, Nutzung und Übermittlung der Verbindungsdaten der Nutzer, die ein Benutzerkonto angelegt haben, erfolgen in alleiniger Verantwortung. Es wird davon ausgegangen, dass die Verwendung der Verbindungsdaten vom Benutzer erfolgt oder ordnungsgemäß genehmigt wurde.
Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung jedes Nutzers, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten vor einer Kontamination durch möglicherweise im Internet kursierende Viren und vor einem Eindringen in sein Computersystem zu schützen.
Artikel 4 – Bedingungen für die Zulassung von Sendungen
4.1 - Der Kunde verpflichtet sich, diese Bedingungen für die Annahme von Sendungen einzuhalten und ist für alle schädlichen Folgen einer Nichteinhaltung dieser Bedingungen durch ihn oder seine Mitarbeiter verantwortlich.
Jede Bestellung muss Gegenstand eines zuvor von uns erstellten und vom Kunden angenommenen Kostenvoranschlags bzw. einer schriftlichen Bestellung des Kunden sein, die von unserer Abteilung ordnungsgemäß angenommen wurde.
4.2 - Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig die notwendigen und genauen Anweisungen für die Ausführung des Auftrags zu erteilen. Für falsche, unvollständige oder verspätete Erklärungen oder Dokumente kann keine Haftung übernommen werden. Etwaige besondere Lieferanweisungen bedürfen einer schriftlichen Bestellung, die bei jeder Lieferung erneuert und ausdrücklich akzeptiert werden muss.
Artikel 5 – Verbotene Sendungen
5.1 - Nicht alle Produkte sind für den Versand oder den erneuten Versand berechtigt. Aus diesem Grund verweigern wir jegliche Dienstleistungen zu folgenden Zwecken und können hierfür nicht haftbar gemacht werden:
- Waren, die den nationalen Vorschriften zu gefährlichen, schmutzigen oder verbotenen Produkten unterliegen, und im Allgemeinen alle Inhalte, die im Widerspruch zu den zum Zeitpunkt des Versands geltenden Gesetzen und Vorschriften stehen, wie beispielsweise, aber nicht beschränkt auf, Munition, echte oder künstliche Waffen und sämtliches Zubehör für Schusswaffen , Betäubungsmittel, Gase, brennbare, radioaktive, giftige oder ätzende Stoffe sowie alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihrer Verpackung eine Gefahr für die menschliche Umwelt oder die Sicherheit von Flugzeugen darstellen oder andere transportierte Pakete beschädigen können,
- Gelder und Werte, aber nicht beschränkt auf teuren Schmuck, Steine, wertvolle Materialien, Währungen, Banknoten, Zahlungsdokumente,
- frische Non-Food- und nicht selbstgekühlte Produkte,
- Lebensmittel,
- pornografisches Material,
- alle Produkte, die aufgrund der im Lieferland geltenden Vorschriften oder der Lufttransportvorschriften verboten sind,
- gefälschte Produkte,
- Pflanzen und Stecklinge,
- der Tabak,
- Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel,
- Glasbehälter (Alkoholflaschen, Konserven usw.).
Es versteht sich von selbst, dass diese Informationen nur als Hinweis dienen und CEAB UG in keinem Fall haftbar gemacht werden kann für den Fall, dass die Informationen sich als unvollständig oder veraltet sind.
5.2 - Bei jedem Versand oder Rückversand von Paketen müssen die verschiedenen geltenden Postvorschriften eingehalten werden, wenn der Versand per Post erfolgt. Tatsächlich gibt es verschiedene Arten von Verboten, die für Sendungen gelten, die von Postdiensten verschickt werden. Bevor Sie unsere Dienste in Anspruch nehmen, würden wir uns freuen, wenn Sie sich informieren und die Legalität Ihres Produkts überprüfen würden.
Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Kontrollen in Ihrem Zuständigkeitsbereich liegen und dass der Inhalt der Pakete und die Schäden, die sie verursachen können, in Ihrer alleinigen Verantwortung liegen.
Sendungen, die Batterien oder Lithiumzellen enthalten, unterliegen Vorschriften und gelten als gefährlich und erfordern daher eine besondere Vorgehensweise. Die meisten wiederaufladbaren Geräte sind damit ausgestattet (Laptop, Mobiltelefon, MP3-Player usw.), aber auch andere nicht wiederaufladbare Geräte (Uhren, Thermometer usw.). Für einen sicheren Rückversand und im Zweifelsfall ist es notwendig, mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeiten und Einschränkungen für den Versand in Ihr Wohnsitzland zu klären.
Darüber hinaus sind aus Gründen der Flugsicherheit auch bestimmte häufig verwendete Artikel wie Aerosolprodukte, Parfüme, Nagellacke und Farben für den Lufttransport verboten.
Artikel 6 – Absender- und Rücksendeadresse
6.1 - Aus Gründen der Diskretion und zum Schutz Ihrer Privatsphäre öffnen wir erhaltene Pakete grundsätzlich nicht, außer in Fällen höherer Gewalt. Für den Rückversand werden sie daher in der Originalverpackung verpackt.
Bestehen jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Inhalts eines Pakets oder an der fehlenden Empfängerangabe in der Lieferadresse, können wir aus rechtlichen Gründen verpflichtet sein, das Paket zu öffnen, um den Eigentümer herauszufinden.
6.2 - Es versteht sich, dass, wenn der Kunde nach dem Öffnen des Pakets zur Feststellung des Eigentümers immer noch nicht identifiziert werden kann, das Paket für die maximale geplante Lagerdauer beiseite gelegt wird, damit der Kunde Kontakt mit uns aufnehmen kann.
6.3 - Im Falle der Gruppierung von Paketen zum Zwecke der Weiterleitung per Post ist zu beachten, dass die angebotene Leistung im Rahmen der Abmessungen unserer Sammelversandkartons und innerhalb der Grenze von 30 kg erbracht wird. Das Gewicht des für die Gruppierung verwendeten Kartons wird zur Summe der Gewichte der Pakete in der Gruppierung addiert, um die Rücksendekosten zu berechnen.
6.4 - Versiegelte Verpackungen, technische Produkte oder solche mit der Aufschrift „Zerbrechlich“ sind vom Umpacken ausgeschlossen.
Artikel 7 – Gruppierungs-/Konsolidierungsvorgänge
7.1 – Voraussetzung
Im Transportbereich besteht die Gruppierung (oder Konsolidierung) darin, die Waren mehrerer Kunden in einem LKW (oder Container im See- oder intermodalen Transport) zusammenzufassen, mit dem Ziel, den im Transportmittel verfügbaren Lagerraum zu optimieren und dessen Betriebsaufwand zu reduzieren Kosten. In Lagerhäusern wird die Warenkonsolidierung als Strategie zur Raumoptimierung im Zusammenhang mit Warenannahme, Lagerung, Kommissionierung und Versand eingesetzt.
Die mitgeteilten Abreise- und Ankunftsdaten sind lediglich Richtwerte. Für die Ausführung von Transportleistungen und Nebenleistungen bzw. Logistikleistungen ist der Auftraggeber verpflichtet, rechtzeitig die erforderlichen und genauen Weisungen zu erteilen.Wir greifen nicht in die Prüfung der vom Besteller vorgelegten Dokumente (Handelsrechnung, Lieferschein usw.) ein.
Alle besonderen Lieferanweisungen (Nachnahme, Wertangabe oder Versicherung, besondere Verzinsung bei Lieferung usw.) bedürfen einer schriftlichen und erneuten Bestellung für jede Sendung und der ausdrücklichen Annahme unserer Leistung.
7.2 – Verpackung / Füllung
Die Waren müssen so konditioniert, verpackt, verpackt, gekennzeichnet oder gegengestempelt sein, dass sie dem Transport und/oder einem unter normalen Bedingungen durchgeführten Lagerungsvorgang sowie den im Zuge dieser Vorgänge zwangsläufig erfolgenden nachfolgenden Handhabungen standhalten.
Es darf keine Gefahr für das Fahr- oder Fahrpersonal, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen, anderen transportierten oder gelagerten Gütern, Fahrzeugen oder Dritten entstehen.
Für die Wahl der Verpackung, Verpackung, Füllung und deren Widerstandsfähigkeit gegenüber Transport und Handhabung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
7.3 – Kennzeichnung
Auf jedem Packstück, Gegenstand oder Ladungsträger ist eine eindeutige Kennzeichnung vorzunehmen, die eine sofortige und eindeutige Identifizierung des Absenders, des Empfängers, des Lieferorts und der Art der Ware ermöglicht. Die Angaben auf den Etiketten müssen mit denen auf dem Transportdokument übereinstimmen. Die Kennzeichnung muss außerdem allen geltenden Vorschriften entsprechen, insbesondere denen, die sich auf gefährliche Produkte beziehen.
Der Auftraggeber ist für alle Folgen eines Fehlens, einer Unzulänglichkeit oder eines Mangels an Verpackung, Verpackung, Füllung, Kennzeichnung oder Etikettierung verantwortlich.
Es versteht sich, dass für uns keine Beratungs- oder Kontrollpflicht hinsichtlich der Konditionierung, Verpackung, Füllung, Kennzeichnung und/oder Etikettierung der Ware besteht.
7.4 – Beladung
Sobald die Verladung abgeschlossen ist, werden die LKWs, Sattelauflieger, Wechselbehälter und Container durch den Verlader selbst oder durch seinen Beauftragten verplombt.
Der Auftraggeber ist für alle Folgen verantwortlich, die sich aus der Nichteinhaltung der Informations- und Angabepflichten über die genaue Beschaffenheit und Beschaffenheit der Ware ergeben, wenn diese, insbesondere hinsichtlich ihres Wertes und/oder ihrer Wünsche, besonderer Bestimmungen bedarf wahrscheinlich erregen wird, seine Gefährlichkeit oder seine Zerbrechlichkeit. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber ausdrücklich, keine illegalen oder verbotenen Waren (z. B. gefälschte Produkte, Betäubungsmittel usw.) herauszugeben.
Der Auftraggeber trägt allein und ohne Rückgriff auf unsere Leistung die Folgen, welcher Art auch immer, die sich aus fehlerhaften, unvollständigen, unzutreffenden oder verspäteten Erklärungen oder Dokumenten ergeben, einschließlich der Informationen, die für die Übermittlung einer etwaigen erforderlichen Erklärung erforderlich sind
7.5 – Vorbehalte
Im Falle eines Verlusts, einer Beschädigung oder eines anderen Schadens an der Ware oder im Falle einer Verzögerung ist es Sache des Empfängers bzw. der Empfängerin, regelmäßig und ausreichend Beobachtungen zu machen, begründete Vorbehalte vorzunehmen und im Allgemeinen alles auszuführen Handlungen, die zur Aufrechterhaltung von Rechtsmitteln und zur Bestätigung dieser Vorbehalte in den gesetzlichen Formen und Fristen nützlich sind, andernfalls können keine Maßnahmen gegen unsere Dienstleistung ergriffen werden.
7.6 – Störungsfall
Im Falle einer Weigerung des Empfängers, die Ware anzunehmen, oder falls dieser, aus welchem Grund auch immer, es versäumt, die Ware innerhalb der vorgesehenen Zeit und am vorgesehenen Ort entgegenzunehmen, werden alle für die Ware fälligen und zusätzlich anfallenden anfänglichen und zusätzlichen Kosten verrechnet verbleiben in der Verantwortung des Bestellers. Generell ist der Auftraggeber für alle Folgen der Weigerung oder des Versäumnisses des Empfängers verantwortlich.
Wenn unser Dienst am vereinbarten Lieferort erforderlich ist, um die Waren in die Hände des Zolls oder einer Behörde oder Stelle (öffentlich oder nicht) zu liefern, gilt ihre Lieferung ebenfalls als ordnungsgemäße Lieferung der Waren.
Kann die Ware nicht innerhalb der vereinbarten Fristen geliefert werden, wird der Auftraggeber ihn darüber informieren, sobald ihm der Grund für die Verzögerung bekannt wird. Andernfalls schuldet der Auftraggeber Schadensersatz für den nachgewiesenen, unmittelbaren und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
Wenn nach erfolgter Verladung der Transport verhindert oder vorübergehend unterbrochen wird oder die Durchführung des Transports unmöglich wird oder wird, werden Anweisungen vom Auftraggeber schriftlich oder über ein beliebiges Mittel zur Übermittlung und Aufbewahrung der Dokumente eingeholt. Daten. Er weist auf alle Konsequenzen hin, die ihm bekannt sind.
Erfolgt keine rechtzeitige Reaktion des Auftraggebers, werden wir die Maßnahmen ergreifen, die uns im Interesse des Auftraggebers am besten erscheinen, um die Ware zu erhalten oder auf anderen Wegen oder mit anderen Mitteln zu liefern. Die dadurch entstehenden Kosten werden gegen Vorlage der entsprechenden Belege an den Auftraggeber weiterbelastet.
Wenn der Transport aufgrund eines Verschuldens und/oder einer Handlung des Auftraggebers verhindert oder vorübergehend unterbrochen wird oder die Durchführung des Transports unmöglich wird oder wird, haben wir gegen Vorlage entsprechender Belege Anspruch auf Erstattung aller entstandenen Aufwendungen, einschließlich unvorhergesehener Aufwendungen , zusätzlich zum Schadensersatz für nachgewiesene, unmittelbare und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden. Der Preis der Dienstleistung bleibt unter diesen Umständen erhalten.
Artikel 8 – Anmeldung und Zollformalitäten
8.1 - Wenn Zollvorgänge durchgeführt werden müssen, garantiert der Auftraggeber den Zollvertreter gegen alle finanziellen Folgen, die sich aus fehlerhaften Anweisungen, nicht anwendbaren Dokumenten usw. ergeben. Dies führt im Allgemeinen zur Abschaffung zusätzlicher Zölle und/oder Steuern, zur Sperrung oder Beschlagnahme von Waren, zu Geldstrafen usw. der betreffenden Verwaltung.
8.2 - Im Falle der Zollabfertigung von Waren, die unter eine von der Europäischen Union geschlossene oder gewährte Präferenzregelung fallen, garantiert der Auftraggeber, dass er alle Sorgfalt im Sinne der Zollvorschriften eingehalten hat, um sicherzustellen, dass alle Bedingungen für die Behandlung erfüllt sind Die Präferenzregelung wurde eingehalten.
Der Auftraggeber hat auf Verlangen alle von ihm gemäß den zollrechtlichen Anforderungen geforderten Auskünfte fristgerecht zu erteilen. Die Nichtbereitstellung dieser Informationen innerhalb dieser Frist hat zur Folge, dass der Auftraggeber für alle schädlichen Folgen dieses Versäumnisses in Form von Verzögerungen, Mehrkosten, Schäden usw. verantwortlich ist.
8.3 - Die Regeln der Qualität und/oder technischen Standardisierung der Waren liegen jedoch in der alleinigen Verantwortung des Bestellers. Es obliegt ihm, alle von den Vorschriften für ihren Verkehr geforderten Dokumente (Tests, Zertifikate usw.) bereitzustellen. Für die Nichteinhaltung der genannten Qualitäts- oder technischen Normungsregeln durch die Ware übernehmen wir keine Haftung. Der Zollvertreter führt die Zollabfertigung im Rahmen der Direktvertretung durch.
8.4 - In der Regel erstellen wir die Zolldokumente und unterstützen Sie bei der Zollanmeldung. Gegebenenfalls sind nur Lieferungen innerhalb der Europäischen Union ausgenommen.
En outre, les réexpéditions de colis depuis l’Allemagne vers les pays de l’Union Européenne ne nécessitent pas de formalités douanières particulières, sauf pour certains territoires européens: les îles Féroé et le Groenland (Danemark), les îles Canaries, Ceuta et Melilla (Espagne), les îles Åland (Finlande), le Mont Athos (Grèce), Campione d'Italia, Livigno, San Marin et le Vatican (Italie).8.5 - Andererseits sind alle Ziele außerhalb der Europäischen Union von Zollformalitäten betroffen, einschließlich Übersee-Frankreich und Andorra. Abhängig vom Bestimmungsort, der Art des Inhalts des Pakets, seiner Herkunft und seinem Wert ist die Vorlage einer bestimmten Anzahl von Dokumenten erforderlich, um Verzögerungen oder Ablehnungen durch die Zollbehörden zu vermeiden. Zwei Dokumente sind unbedingt erforderlich:
- eine Zollanmeldung CN23
- eine Proforma-Rechnung in zweifacher Ausfertigung.
Diese Dokumente geben die Einzelheiten der im Paket enthaltenen Artikel an: Menge, Beschreibung, Nettogewicht und Wert ohne Steuern (HT) für jeden Artikel. Somit verfügen die Zollbehörden über alle Informationen, um etwaige Zölle zu ermitteln, die Sie vor Ort für die Abholung Ihres Pakets zahlen müssen. Liegen diese Dokumente nicht vor, werden die Pakete beim Zoll blockiert und ihre Zustellung verzögert sich.
Es ist wichtig, dass diese Dokumente sorgfältig ausgefüllt werden. Bei der Eingabe Ihrer Rücksendeanfrage werden Sie nach diesen Elementen gefragt. Geben Sie diese so genau wie möglich an, damit wir dem Spediteur beide Qualitätsdokumente zur Verfügung stellen können.
Darüber hinaus gibt es optionale Dokumente zum europäischen Ursprung der Artikel (z. B. Ursprungserklärungen), die wir leider nicht zur Verfügung stellen können.
8.6 - Enfin, nous vous prions de noter que nous ne sommes pas en mesure de préfinancer les frais de dédouanement à l’arrivée de vos colis dans nos services. Nous sommes dans le regret de refuser la livraison des colis concernés car seuls les colis préalablement dédouanés peuvent être réceptionnés.
Artikel 9 – Lieferung und Kundendienst
9.1 - Bitte beachten Sie abschließend, dass wir die Zollabfertigungskosten bei Ankunft Ihrer Pakete in unseren Diensten nicht vorfinanzieren können. Die Zustellung der betroffenen Pakete können wir leider ablehnen, da nur Pakete entgegengenommen werden können, die zuvor vom Zoll abgefertigt wurden.
Im Rahmen unserer Supportleistungen setzen wir vor allem auf die Lieferung über die internationalen Netzwerke unserer weltweit renommierten Logistikpartner.
Während wir bei der Seefracht Reedereien kontaktieren, um Ihre Güter in Containern an den Bestimmungsort zu transportieren, nutzen wir bei Postpaketen die Dienste von Postlogistikern.
Abhängig von Ihrem Wohnsitzland können Pakete also per Economy-Lieferung (ohne Sendungsverfolgung), per Standard-Tracking-Lieferung (mit Sendungsverfolgung) oder per Express versendet werden. Bitte machen Sie darauf aufmerksam, dass bestimmte Sendungsverfolgungen manchmal unterbrochen werden, nachdem das Paket im Zielgebiet angekommen ist.
Abhängig von dem für unsere Dienste abgeschlossenen Abonnement oder den Informationen zu Ihrer Bestellung und der gewählten Versandart senden wir Ihnen einen Link zum Händler in Ihrem Land mit der Sendungsverfolgungsnummer Ihres Pakets.
Während in europäischen Ländern die Sendungsverfolgung über das Internet kein Problem darstellt, können wir Ihnen für den Rest der Welt (insbesondere bei Standardlieferungen) keine vollständige Rückverfolgbarkeit garantieren, da Postboten in bestimmten Berufskreisen nicht der Pflicht unterliegen, die angezeigten Barcodes zu scannen die Pakete. Bei Express-Sendungen profitieren Sie hingegen von einer lückenlosen Sendungsverfolgung bis zur Zustellung.
Im Standardversand stellen wir den Versand von Paketen über das Postnetz in die ganze Welt sicher. Dieses Netzwerk wird von privaten Betreibern in den wichtigsten europäischen Ländern vervollständigt, nämlich EPG für Europa und EMS für den Rest der Welt.
9.2 - Überprüfen Sie außerdem bei der Lieferung den Zustand des Pakets sowie dessen Inhalt im Beisein des Zustellers oder des Verwahrers und unterzeichnen Sie den Lieferschein ggf. erst nach Eingabe Ihrer Reservierungen. In diesem Fall müssen Sie die Art des erlittenen Schadens angeben (Bruch, Riss, tiefe Kratzer, Verformung, Vertiefung, Feuchtigkeit usw.) und sich umgehend an unseren Kundendienst wenden, damit eine Untersuchung beim Händler eingeleitet werden kann. In diesem Zusammenhang müssen Sie das erhaltene Paket (geschlossen und geöffnet) sowie die beschädigten Produkte fotografieren und anschließend Ihr Paket und seine Verpackung aufbewahren.
Bei der Lieferung muss nämlich festgestellt werden, dass Schäden oder Diebstahl an der Ware schriftlich, präzise, vollständig, quantifiziert, datiert und unterzeichnet vom Empfänger auf dem Lieferschein gemeldet werden. Andernfalls gilt das Paket als in gutem Zustand zugestellt.
Zwischen den Parteien wird ausdrücklich vereinbart, dass die vom Empfänger auf dem vorgelegten Tracking-Computerterminal angebrachte digitale Signatur bei Lieferung der Ware bzw. Abholung des Pakets oder ein anderes unanfechtbares Mittel zur sicheren Identifizierung (PIN-Code o.ä.) verwendet werden kann (Lösung implementiert) hat die gleiche rechtliche Bedeutung wie eine herkömmliche Unterschrift auf Papier.
Diese Erwähnung befreit den Kunden in keiner Weise davon, der sich verpflichtet, seinen Empfänger schriftlich darüber zu informieren, dass seine persönlichen Daten und seine Unterschrift sowie eine etwaige Rep roduktion dieser Unterschrift als Nachweis für die Zustellung der betreffenden Pakete gelten.
9.3 - Wenn die Lieferung hingegen nicht erfolgen kann, gelten folgende Bedingungen und Konditionen für die Aufbewahrung, Vernichtung und/oder den Verkauf: In Abwesenheit des Empfängers werden in der Liefermitteilung die für die Abholung des Pakets erforderlichen Informationen aufgeführt. Das Paket wird fünf (5) Werktage lang aufbewahrt, bis aktualisierte Informationen vom Absender vorliegen. Im Falle einer falschen Adresse oder eines abgelehnten Pakets benachrichtigen wir den sendenden Kunden, der so schnell wie möglich neue Anweisungen geben muss, wobei das Paket fünf (5) Werktage lang von uns aufbewahrt wird.
Wenn wir die Anweisungen des Kunden bezüglich der Entsorgung der Pakete oder der Sendung nicht erhalten können und der Kunde innerhalb eines Monats nicht verfügbar ist, werden wir alle Maßnahmen und/oder Verfahren ergreifen, um das Paket zu vernichten oder zu verkaufen. Der Erlös aus einem solchen Verkauf würde in erster Linie zur Zahlung aller Kosten, Gebühren und Entgelte (einschließlich Zinsen) verwendet, die im Zusammenhang mit dem Paket oder der Sendung anfallen, oder zur Identifizierung des Absenders oder einer anderen Person, die Anspruch auf die Waren hat oder geschuldet wird durch den betreffenden Absender. Sämtliche Folgen, die sich aus dem Nichterhalt des Pakets ergeben, fallen in den Geltungsbereich der Jahresverordnung.
9.4 - Abschließend informieren wir Sie, bitte beachten Sie, dass wir nicht in den Kundendienst eingreifen. Sie müssen sich daher direkt an den Kundendienst der Websites oder Geschäfte wenden, bei denen Sie Ihre Einkäufe getätigt haben.
Artikel 10: Verantwortlichkeiten und Rechte
CEAB UG ist in den nachfolgend definierten Grenzen gegenüber dem Kunden für die Verwahrung und Erhaltung der ihr anvertrauten Pakete und Waren in Menge und äußerer Qualität bis zu deren Auslieferung an den Endempfänger verantwortlich.
Zu diesem Zweck behält sich CEAB UG das Recht vor, im Falle von Verlust, Beschädigung oder nachgewiesener Verspätung bei der Beförderung von Waren und Paketen Regressansprüche gegen die begangenen Logistikdienstleister geltend zu machen, die direkt in die Transportvorgänge involviert sind.
10.1 – Verlust- und Schadensfall
Die Verantwortung des beauftragten Logistikdienstleisters liegt bei Verlust, Teilverlust, Beschädigung oder Sachbeschädigung während des Transports, die zur vollständigen oder teilweisen Zerstörung der anvertrauten Pakete und Güter führt, sowie für die daraus resultierenden Folgen. Wenn dies festgestellt wird, besteht die Haftung des genannten Dienstleisters und seiner Versicherer für den Wert der Waren am Ort und Zeitpunkt der Abholung und innerhalb der Grenzen der folgenden Obergrenzen, abhängig von der gewählten Lieferlösung:
- Bei Sendungen mit einem Gewicht von weniger als 3 Tonnen darf die Entschädigung einen Höchstbetrag von 33 € pro Kilogramm Bruttogewicht der fehlenden oder beschädigten Waren für jeden der in der Sendung enthaltenen Gegenstände nicht überschreiten, wobei der Betrag, die Art und die Abmessungen nicht überschritten werden dürfen , 1.000 € pro verlorenem Paket – oder Ladeeinheit – unvollständig oder beschädigt für die unter diese Sonderbedingungen fallenden Produkte.
Wir behalten uns in jedem Fall das Recht vor, den Vertrag zu kündigen oder die Höhe des Schadensersatzes für Schäden, die durch beschädigte Waren verursacht wurden, zu begrenzen, wenn diese Schäden wiederholt auftreten und der Kunde sich nicht für eine Verpackung und eine geeignetere Verpackung entschieden hat ( 1) Monat nach der formellen Mitteilung unserer Dienste.
- Bei Sendungen mit einem Gewicht von 3 Tonnen oder mehr darf die Entschädigung einen Höchstbetrag von 20 € pro Kilogramm Bruttogewicht der fehlenden oder beschädigten Waren für jeden in der Sendung enthaltenen Artikel nicht überschreiten, jedoch nicht mehr als pro verlorener, unvollständiger oder beschädigter Sendung. Unabhängig von Gewicht, Art und Abmessungen wird ein Betrag berechnet, der größer ist als das Produkt aus dem Bruttogewicht der Sendung in Tonnen multipliziert mit 3.200 €.
- Für alle anderen Schäden, auch im Falle einer ordnungsgemäß festgestellten Lieferverzögerung, ist der Schadensersatz des Logistikdienstleisters im Falle seiner persönlichen Haftung strikt auf den Preis des Transports der Ware beschränkt (ausgenommen Zölle, Steuern und sonstige Kosten). ) oder der schadenverursachenden Leistung, die Gegenstand des Vertrages ist. Diese Entschädigung beschränkt sich auf den Preis der Dienstleistung mit einem Höchstbetrag von 7.500,00 € pro Sendung und darf in keinem Fall den Betrag übersteigen, der bei Verlust oder Beschädigung der Ware geschuldet wird.
- Unsere Haftung in Zollangelegenheiten für alle Zollvorgänge oder indirekten Beiträge, unabhängig davon, ob sie von uns oder unseren Unterauftragnehmern durchgeführt werden, darf den Betrag von 5.000 € pro Zollanmeldung nicht überschreiten, darf jedoch 10.000 € pro Jahr nicht überschreiten. Anpassung und in jedem Fall, 25.000 € pro Anpassungsanzeige.
- Alle abgegebenen Angebote, abgegebenen einmaligen Preisangebote sowie allgemeine Preise werden unter Berücksichtigung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstellt und/oder veröffentlicht.
Der Kunde verzichtet im Voraus und wird seine Versicherer dazu veranlassen, auf jeglichen Rückgriff gegen die CEAB UG und ihre Versicherer zu verzichten und eine höhere als die oben definierte Entschädigung zu fordern, selbst wenn er die Realität des erlittenen Schadens nachweist oder den Wert der ihm anvertrauten Pakete und Waren beeinträchtigt durch den Kunden einen höheren Betrag als den oben angegebenen Betrag.
Der von uns beauftragte Logistikdienstleister haftet nur für unmittelbare Sachschäden, die er während des Transports an der Ware verursacht, in Höhe des ursprünglichen Wertes der Ware, der Höhe ihrer Reparatur oder der unmittelbaren Kosten der Wiederherstellung der Dokumente im Rahmen von die oben genannten Obergrenzen.
Die Haftung der CEAB UG erstreckt sich unter keinen Umständen auf den Ersatz indirekter Schäden materieller oder moralischer Art, die sich aus dem Verlust oder der Beschädigung eines Pakets ergeben. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit vereinbaren die Parteien daher, dass entgangene Gewinne, Betriebsverluste, Marktverluste, Auftragsverluste, sonstige kommerzielle Schäden oder Maßnahmen Dritter gegen den Kunden einen indirekten Schaden darstellen.
Für den Fall, dass das beanstandete Paket Schecks oder Bankkarten enthält, haftet der Logistikdienstleister nur für die direkten Kosten für die Wiederherstellung der in der Sendung enthaltenen Schecks oder Karten im Rahmen der oben genannten Grenzen. Unter keinen Umständen kann DPD für den Nennwert der in den Sendungen enthaltenen Schecks, den Verlust von Bargeld oder … haftbar gemacht werden
e im Zusammenhang mit einer Verzögerung oder einem Verlust während der Lieferung oder den Folgen der
Ablehnung von Schecks wegen verspäteter Produktion oder der illegalen Nutzung des Inhalts.
CEAB UG ist von jeglicher Haftung befreit, wenn die Verluste und Schäden resultieren aus:
- das Fehlen, die Unzulänglichkeit oder der Mangel der Verpackung, Kennzeichnung oder Etikettierung
- die Art der anvertrauten Güter
- ein Fehler, eine Unterlassung oder ein Versäumnis des Kunden, des Absenders oder des Empfängers, insbesondere und ohne Einschränkung:
- falsche oder unvollständige Angaben zu den Eigenschaften der Sendung,
- das Fehlen oder die Unzulänglichkeit einer Erklärung, die dazu führt, dass der gefährliche oder betrügerische Charakter der anvertrauten Waren verschleiert wird,
- das Fehlen, die Unzulänglichkeit oder der Mangel der Verpackung, Kennzeichnung oder Etikettierung,
- aufgrund der Tatsache, dass der vom Kunden angegebene Lieferort für die Fahrzeuge des Spediteurs unzugänglich gemacht wird.
Und dies unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des beauftragten Logistikdienstleisters in diesem Zusammenhang.
- Umstände, die der verantwortliche Logistikdienstleister nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte, insbesondere und ohne Einschränkung Fälle höherer Gewalt wie: Naturkatastrophen, Überschwemmungen, Explosionen, Unruhen oder Unruhen, Volksbewegungen, Streiks, Militär Besetzungen, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg oder Auslandskrieg, Beschlagnahmungen, Raubüberfälle, Brandstiftung, Ausnahmezustand.
10.2 – Verzugsfall
Die Verzögerung liegt vor, wenn die in diesen Bedingungen genannten oder zwischen den Parteien vereinbarten Fristen überschritten werden und der Kunde CEAB UG zur Lieferung der Lieferung aufgefordert hat. Die Beschwerde erfolgt gemäß dem folgenden Artikel.
10.3 - Schadensfälle, Schadensersatzbedingungen und Verjährungsfristen
Ansprüche sind auf einen Anspruch pro Paket beschränkt und die Begleichung dieses Anspruchs stellt die endgültige Begleichung etwaiger Schäden im Zusammenhang mit diesem Anspruch dar.
10.3.1 - Vorbehalte und motivierter Protest
Um die Haftungsvermutung der CEAB UG aufrechtzuerhalten, muss der Empfänger der Sendung den möglichen Warenverlust und/oder die Beschädigung während der Lieferung durch Angabe auf dem Papierlieferschein oder dem elektronischen Transportdokument auf dem Terminal der Informationstechnik vermerken, mit dem die Lieferung erfolgt Der Zusteller verfügt über genaue, vollständige, quantifizierte, datierte und unterschriebene Reserven. Andernfalls obliegt es dem Kunden nachzuweisen, dass der Verlust und/oder die Beschädigung während des Transports entstanden ist.
Aufrechterhaltung der Rechte des Kunden gegenüber CEAB UG für internationale Transporte können nur nicht offensichtliche Schäden (verdeckte Schäden) spätestens innerhalb von sieben (7) Werktagen ab dem Tag nach der Lieferung bei CEAB UG angezeigt werden, für internationale Transporte auf der Straße und innerhalb von vierzehn (14) Werktagen ab dem Tag nach der Lieferung für interkontinentalen Transport auf dem Luftweg.
Andernfalls ist der Kunde von jeglichen Klagen gegen die CEAB UG ausgeschlossen.
10.3.2 - Inhalt und Frist des Anspruchs auf Verlust, Teilverlust oder Beschädigung
Unter Androhung der Unzulässigkeit des Antrags muss jede Beschwerde jeglicher Art innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingereicht werden und folgende Elemente enthalten:
- der Name des Kunden (und sein Kundencode);
- die Paketnummer;
- die steuerfreie Verkaufsrechnung für die im betreffenden Paket enthaltenen Waren;
- eine eidesstattliche Erklärung, dass keine Versicherung besteht, oder ggf. eine Erinnerung an den Abschluss einer Wertversicherung;
- eine Bescheinigung über die Nichthaft im Falle eines Unterschriftenstreits.
und für Beschädigung und Teilverlust zusätzlich:
- bei Erhalt geäußerte Vorbehalte;
- die Kopie der Mitteilung über den begründeten Protest.
Im Falle fehlender oder unzureichender Reserven bei Lieferung der Ware muss der Kunde dann den Nachweis erbringen, dass die Beschädigung oder der Diebstahl der Ware während des Transports eingetreten ist und auf das Verschulden des Spediteurs zurückzuführen ist.
- Inhalt und Frist der Verspätungsbeschwerde
- Für internationale Transporte auf der Straße muss jede Reklamation innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach der Lieferung eingereicht werden.
- Für internationale Lufttransporte muss jede Reklamation innerhalb von einundzwanzig (21) Tagen nach Lieferung eingereicht werden.
- Entschädigung
Der Anspruch kann unter den zuvor festgelegten Voraussetzungen zu einer Entschädigung führen, wenn sich der Sachverhalt als richtig und der CEAB UG zuzurechnen erweist und unter der Voraussetzung, dass
- der Preis für den Transport des Pakets wurde bezahlt,
- alle für die Bearbeitung der Reklamation erforderlichen Unterlagen innerhalb von drei (3) Monaten ab dem Tag nach dem Versanddatum übermittelt wurden und
- alle vertraglichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Für neue Waren wird die Entschädigung auf der Grundlage des Betrags (ohne Steuern) der Originalrechnung für die verlorene oder beschädigte Ware innerhalb der zuvor festgelegten vertraglichen Haftungsgrenzen berechnet.
Bei Lieferungen von im Einsatz befindlichen Geräten fallen Obsoleszenzraten an, auch wenn eine Wertversicherung abgeschlossen wurde:
- Geräte, die weniger als ein (1) Jahr alt sind: Entschädigungswert in Höhe des Kaufpreises ohne Steuern;
- Geräte, die älter als ein (1) Jahr sind: Entschädigungswert in Höhe des Kaufpreises ohne Steuern abzüglich 20 % pro Dienstjahr über den ersten Jahrestag des Kaufdatums hinaus, jeder angefangene Zeitraum im Wert eines ganzen Jahres (das erste wird nicht berücksichtigt). ).
- Prescription
Alle Klagen wegen Schaden, Verlust oder Verzug gegen die CEAB UG richten sich nach:
- im internationalen Straßentransport innerhalb eines (1) Jahres
- bei internationalen Transporten auf dem Luftweg innerhalb eines (1) Jahres ab Ankunft am Bestimmungsort oder ab dem Tag, an dem die Ware hätte ankommen sollen, oder ab dem Ende des Transports.
Alle Klagen, zu denen der zwischen den Parteien geschlossene Vertrag Anlass geben kann, sei es für die Haupt- oder Nebenleistungen, sind innerhalb einer Frist von einem Jahr ab der Ausführung der streitigen Leistung des besagten Vertrags zu verjähren und in Sachen Zölle und Steuern einzutreiben a posteriori, ab der Mitteilung über die Anpassung.
10.4 – Konventionelles Zurückbehaltungsrecht und konventionelles Pfandrecht
In welcher Eigenschaft auch immer die CEAB UG tätig wird, der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich ein gegen alle durchsetzbares vertragliches Zurückbehaltungsrecht und ein vertragliches Pfandrecht an allen in seinem Besitz befindlichen Waren, Werten und Dokumenten und dies als Sicherung sämtlicher Schulden (Rechnungen). , Zinsen, entstandene Kosten usw.), die gegen ihn erhoben werden, auch vor oder unabhängig von den durchgeführten Vorgängen in Bezug auf die Waren, Werte und Dokumente, die sich tatsächlich in seinen Händen befinden.
Artikel 11: Versicherung
11.1 - Ein Versicherung wird von der CEAB UG nicht ohne nochmaligen schriftlichen Auftrag des Auftraggebers für jede Sendung unter Angabe der abzudeckenden Risiken und der zu gewährleistenden Werte abgeschlossen.
Bei Erteilung eines solchen Auftrages handeln wir im Namen des Bestellers und schließen die Versicherung bei einer zum Zeitpunkt der Deckung bekanntermaßen zahlungsfähigen Versicherungsgesellschaft ab. Mangels genauerer Angaben werden nur gewöhnliche Risiken (ausgenommen Kriegs- und Streikrisiken) versichert.
Da wir in diesem konkreten Fall als Vermittler tätig werden, können wir unter keinen Umständen als Versicherer betrachtet werden. Die Bedingungen der Versicherungspolice gelten als bekannt und von den Absendern und Empfängern, die die Kosten tragen, akzeptiert. Auf Wunsch wird eine Versicherungsbescheinigung ausgestellt.
11.2 - Der Kunde kann bei uns eine Wertversicherung abschließen, die die finanziellen Folgen eines Verlusts oder einer Beschädigung der Ware während des Transports, auch im Falle eines Ereignisses höherer Gewalt, abdeckt.
Diese Garantie wird unter der Voraussetzung gewährt, dass der Schaden festgestellt oder der Verlust unter den festgelegten Bedingungen nachgewiesen wird, um zu beweisen, dass die Gefahr während des Transports aufgetreten ist, und innerhalb einer vom Versicherer festgelegten finanziellen Grenze pro Paket, vorbehaltlich der Einhaltung der Bedingungen von Zulassung der Sendungen und Zahlung der entsprechenden Prämie.
11.3 - Diese optionale Garantie deckt nur materielle Schäden ab, die für die deklarierten Waren gerechtfertigt sind und sich im Rahmen des deklarierten Betrags bewegen, mit Ausnahme indirekter Verluste und/oder immaterieller Schäden und der Folgen einer Verzögerung.
11.4 – Diese Garantie deckt nicht die Folgen ab:
- eines Verschuldens, einer Unterlassung oder eines Versäumnisses des Auftraggebers des Absenders oder Empfängers,
- eines Fehlens, einer Unzulänglichkeit oder eines Mangels an Verpackung, Kennzeichnung oder Etikettierung,
- Verluste und Schäden, die auf die Beschaffenheit der Ware zurückzuführen sind (Mangel, Austrocknung, Undichtigkeit usw.),
- von Terrorismusakten, Streiks, Kriegen oder Schäden nuklearen und/oder Cyber-Ursprungs.
Artikel 12: Allgemeine Bestimmungen
12.1 - Die Erteilung des Versandauftrags durch den Kunden stellt die vorbehaltlose Annahme dieser Sonderbedingungen dar.
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig erklärt oder als ungeschrieben erachtet wird, bleiben alle anderen Bestimmungen weiterhin gültig.
12.2 - Die Tatsache, dass CEAB UG zu einem bestimmten Zeitpunkt keine der Bestimmungen dieser Bedingungen in Anspruch nimmt, kann nicht als Verzicht auf die spätere Inanspruchnahme einer der genannten Bedingungen ausgelegt werden.
12.3 - Diese besonderen Versandbedingungen, die der Kunde zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, regeln die Vertragsbeziehungen zwischen der CEAB UG und ihrem Kunden, sofern nicht ausdrücklich schriftliche Sonderbedingungen vorliegen, die vom Kunden und der CEAB UG akzeptiert werden.
12.4 - Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Sonderbedingungen und den Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden erklärt dieser ausdrücklich, dass die entgegenstehenden Bedingungen nicht aufgehoben werden, er erklärt jedoch, dass er auf die eigenen Vorteile verzichtet und diejenigen der CEAB UG akzeptiert.
12.5 – Diese Sonderbedingungen können auch nicht durch entgegenstehende Bedingungen auf den Bestellformularen des Kunden geändert werden.
Artikel 13 – Änderung der besonderen Versandbedingungen
13.1- Diese besonderen Versandbedingungen stehen ständig auf der Website zur Einsichtnahme zur Verfügung, die sie insbesondere in Abhängigkeit von rechtlichen, behördlichen oder technischen Entwicklungen sowie etwaigen Änderungen der Funktionalitäten des Dienstes aktualisieren und ändern kann.
13.2- In jedem Fall treten die geänderten Bedingungen in Kraft, sobald sie online veröffentlicht werden.
Artikel 14 – Anwendbares Recht und Gerichtsstandsklausel
14.1 - Für diese besonderen Versandbedingungen gilt deutsches Recht.
14.2 – Im Falle einer Streitigkeit und wenn innerhalb einer angemessenen Frist keine gütliche Einigung erzielt wird, werden alle zwischen den Parteien entstehenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihren Vertragsbeziehungen, ihrer Kündigung, der Auslegung dieser Bedingungen oder ihrer Ausführung dem Obersten Gerichtshof vorgelegt . Gericht Charlottenburg mit Sitz in Berlin, zuständig auch bei mehreren Beklagten oder Gewährleistungsansprüchen.
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